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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite 070

EuGH: MWSt/Sporteinrichtungen

Mehrwertsteuer: Unzulässigkeit der Befreiung für private Sporteinrichtungen mit sozialem Charakter in Abhängigkeit von der Höhe der Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge - (Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. m 6. MWSt-RL)

Urteilstenor: „Das Königreich Spanien hat durch die Bestimmung, daß die Befreiung von Leistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen, von der Mehrwertsteuer nur für private Einrichtungen gilt, deren Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge eine bestimmte Höhe nicht übersteigen, gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates ... verstoßen."

( Kommission/Spanien, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Nach den spanischen Rechtsvorschriften wird die Befreiung von der Mehrwertsteuer nur denjenigen privaten Sporteinrichtungen mit sozialem Charakter gewährt, deren Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Die Kommission erachtete diese Bestimmung für unzulässig und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Nach Art. 13 Teil A der 6. MWSt-RL sind bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten von der Mehrw...

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