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Gestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems im Unternehmen
GmbH-Gesetz und Aktiengesetz fordern seit 1. 7. 1998 die Führung eines internen Kontrollsystems
Für die überlastete Unternehmensleitung wird es immer schwieriger, ihre Überwachungs- und Kontrollfunktionen auszuüben. Darüber hinaus fordern seit das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz, daß ein internes Kontrollsystem geführt werden muß, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
Die Öffentlichkeit wird regelmäßig in den Medien mit aufsehenerregenden Schadensfällen in Wirtschaft und Verwaltung konfrontiert, welche durch Inkompetenz, Fahrlässigkeit oder auch durch kriminelle Handlungen verursacht werden. Dazu kommt noch, daß nur von der Spitze des Eisbergs berichtet werden kann.
Denn Hand aufs Herz! Wenn es in Ihrem Verantwortungsbereich dolose Handlungen gäbe, würden Sie das auch nicht an die große Glocke hängen.
Wer möchte zum Schaden auch noch den Spott der Öffentlichkeit haben? Weiters: Der größte Teil der Schadensfälle entsteht nicht etwa durch vorsätzliche Manipulationen von vertrauenswürdigen Mitarbeitern, er entsteht vor allem durch eine gewisse Betriebsblindheit und den jahrelangen Gewohnheitstrott in der Abwicklung von Verwaltungstätigkeiten. Sicherlich haben Sie Ihren Buchhalter bereits von der Kassaführung entbunden, weil beide Tätigkeiten unvereinbar sind. Doch Ihr Einkäufer kauft schon...