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Verfahren: Schätzung
• Für den Fall einer abgabenbehördlichen Schätzung der Bemessungsgrundlagen sieht der VwGH den Betriebsvermögensvergleich als die allgemeine Gewinnermittlungsart an; dennoch erfolgte die Abgabenbemessung nach § 4 Abs. 3 EStG, da der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren nichts vorbrachte, aus dem sich eine Verpflichtung zur Schätzung nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches ableiten hätte lassen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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