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Entlassung, Untreue, Konkurrenzverhalten
•Entlassung, Untreue, Konkurrenzverhalten
Die Befürchtung, daß zufolge des persönlichen Naheverhältnisses (Ehefrau als gewerberechtliche Geschäftsführerin und Prokuristin im Konkurrenzunternehmen) die Weitergabe von Geheimnissen erfolgen könnte, vermag für sich allein den Tatbestand eines Entlassungsgrundes nicht zu erfüllen. (Zu § 27 Z 1 und 3 AngG; 9 Ob A 69/94)