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SWK 1, 1. Jänner 1995, Seite 016

Zufluß von Geschäftsführerbezügen des Alleingesellschafters (FLD Tirol)

Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung der R-GmbH wurde die Feststellung getroffen, daß die monatlich fälligen Bezüge des am Stammkapital der Gesellschaft zu 24% beteiligten Geschäftsführers (Berufungswerbers) von der Gesellschaft zwar gewinnmindernd geltend gemacht, aber nicht ausbezahlt worden sind. Die Gesellschaft führte hiezu aus, daß sie in diesen Jahren (1985 bis 1988) überschuldet und nicht in der Lage gewesen sei, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die weiteren 76% des Stammkapitals der R-GmbH wurden allerdings von der S-GmbH & Co. KG gehalten. Das gesamte Kommanditkapital dieser Gesellschaft wurde vom Berufungswerber übernommen. Zur Führung der Geschäfte der KG war die nicht vermögensbeteiligte Komplementärin, die S-GmbH, berufen. Alleingesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH war (wiederum) der Berufungswerber.

Verfügt der Steuerpflichtige über einen noch nicht zugeflossenen Betrag, dann fließt ihm dieser mit der Erfüllung des Auftrages zu: Über Zahlungen der R-GmbH an die KG konnte der Berufungswerber zwar nicht in seiner Eigenschaft als Gläubiger der R-GmbH (aus Ansprüchen aus seinem Dienstverhältnis) verfügen. Weil es ihm aber möglich war, kraft

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