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Pachtvorauszahlung oder Rechtserwerb? (FLD Tirol)
Die abgabepflichtige GmbH hatte im Wirtschaftsjahr 1989 eine Pachtzinsvorauszahlung von 4 Mio. S zu leisten. Diese minderte die Pachtzahlungen der auf das Jahr der Begründung des Rechtsverhältnisses folgenden vier Jahre um je 1 Mio. S und war bei Auflösung des (auf unbestimmte Zeit eingegangenen) Vertragsverhältnisses vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraumes nicht zurückzuerstatten. Das Pachtverhältnis konnte zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres gekündigt werden. Die Verpächterin verzichtete jedoch auf dieses Recht für den Vorauszahlungszeitraum.
Die Vorauszahlung war weder für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinbart, noch wurde sie neben einem angemessenen laufend zu entrichtenden Entgelt geleistet. Da sie für die zeitraumbezogene Nutzung des Pachtobjektes und nicht für den Abschluß des Mietvertrages als solchen zu entrichten war, handelt es sich um keine Anschaffungskosten eines Pachtrechts (für die für Veranlagungsjahre vor 1993 ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen werden konnte). Dem Einwand, es wären von der Pächterin laufend umfangreiche Erhaltungsaufwendungen zu tragen, weshalb auch ohne Einbeziehung der Vorauszahlung ein "angemessener" Jahreszins zu leis...