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SWK 1, 1. Jänner 1995, Seite B 2

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Abfertigung - Teilbetragsentrichtung

Der (urteilsmäßige) Zuspruch des Gesamtbetrages der Abfertigung ist jedenfalls durch das Gesetz gedeckt, wenn das Dienstverhältnis beendet und der Zeitraum, innerhalb dessen § 23 Abs. 4 AngG dem Arbeitgeber das Recht auf Abstattung der Abfertigung in Raten einräumt, im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung in erster Instanz längst abgelaufen ist. (Zu § 23 Abs. 4 AngG; 9 Ob A 308/93)

Entlassung, Untreue, Konkurrenzverhalten

Die Befürchtung, daß zufolge des persönlichen Naheverhältnisses (Ehefrau als gewerberechtliche Geschäftsführerin und Prokuristin im Konkurrenzunternehmen) die Weitergabe von Geheimnissen erfolgen könnte, vermag für sich allein den Tatbestand eines Entlassungsgrundes nicht zu erfüllen. (Zu § 27 Z 1 und 3 AngG; 9 Ob A 69/94)

Entlassung wegen fehlender Entschuldigung

Liegt ein Entlassungsgrund gar nicht vor, kann auch die Weigerung des Arbeitnehmers, "sein Fehlverhalten einzugestehen, sich zu entschuldigen und konstruktiv mitzuarbeiten", keinen Entlassungsgrund begründen. (Zu § 82 GewO 1859, § 27 AngG; 8 Ob A 209/94)

Freizeit für Jugendliche im Gastgewerbe

§ 19 Abs. 3 KJBG wil...

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