Getränkesteuerabrechnung in Wien ab 1995 vereinfacht (Bartholner)
Dr. Wilfried Bartholner
Pauschale Entrichtung in gleichbleibenden Monatsbeträgen möglich
VON DR. WILFRIED BARTHOLNER
Es ist der Wiener Wirtschaftskammer nach wiederholten Anläufen und schwierigen Verhandlungen letztlich doch gelungen, die Getränkesteuerabrechnung für alle der Wiener Getränkesteuer unterliegenden Unternehmer wesentlich zu erleichtern. Dies geschieht einerseits durch die Novellierung der Wiener Getränkesteuerverordnung, derzufolge der Fälligkeitstermin vom 10. auf den 15. des folgenden Kalendermonats erstreckt wurde (der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluß stammt vom und die Verlautbarung dieser Novellierung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 50 vom . Andererseits wurde zwischen der Wirtschaftskammer Wien und dem Magistrat der Stadt Wien eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die sowohl die allgemeine Anpassung der Getränkesteuerfälligkeit an die korrespondierende Umsatzsteuerfälligkeit ermöglicht, wie dies in allen anderen Bundesländern bereits kraft Gesetzes schon längst der Fall ist, und darüber hinaus aber auch eine pauschale Entrichtung in gleichbleibenden Monatsbeträgen gestattet und die neue Getränkesteuerermittlung erst für die Jahreserklärun...
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