Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 1995, Seite B 2

Entlassung wegen fehlender Entschuldigung

Entlassung wegen fehlender Entschuldigung

Liegt ein Entlassungsgrund gar nicht vor, kann auch die Weigerung des Arbeitnehmers, "sein Fehlverhalten einzugestehen, sich zu entschuldigen und konstruktiv mitzuarbeiten", keinen Entlassungsgrund begründen. (Zu § 82 GewO 1859, § 27 AngG; 8 Ob A 209/94)

Daten werden geladen...