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Erhöhte Familienbeihilfe
•Die Finanzbehörde darf einen Antrag auferhöhte Familienbeihilfenicht aufgrund eines nichtausreichenden amtsärztlichen Zeugnisses abweisen - (§ 8 FLAG)
Voraussetzung für die Eignung eines Zeugnisses, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung im Sinne des § 8 Abs. 5 lit. c FLAG als erwiesen anzunehmen oder zu verneinen, ist nicht nur die Feststellung von Art und Ausmaß des Leidens, sondern auch der konkreten Auswirkungen dieses Leidens auf die Berufsausbildung, und zwar in schlüssig und damit nachvollziehbar begründeter Weise. (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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