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SWK 1, 1. Jänner 1995, Seite 001

Die Lohnverrechnung 1995 (Müller)

Dipl.-Kfm. Eduard Müller

Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen und Neuerungen per

VON DIPL.-KFM. EDUARD MÜLLER*)

Die Lohnverrechnung ist - wie alljährlich - auch 1995 von zahlreichen Änderungen geprägt, und zwar sowohl auf gesetzlicher Ebene (Abgabenänderungsgesetz 1994, IESG, EFZG) als auch im Bereich der Vollziehung (z. B. Kommunalsteuer-Erlaß, Beschluß über DZ-Erhöhung).

Nachstehend werden die wichtigsten Bestimmungen bzw. Änderungen für die Lohnverrechnung 1995 in der Reihenfolge

• Lohnsteuer

• Sozialversicherung

• Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB)

• Zuschlag zum DB (DZ)

• Kommunalsteuer

• Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

dargestellt.

LOHNSTEUER

Anmeldung des Arbeitnehmers

Anstelle der Übergabe der Lohnsteuerkarte - bis 1993 übergebene Lohnsteuerkarten müssen übrigens noch bis aufbewahrt werden - hat der Arbeitnehmer bei Dienstantritt dem Arbeitgeber seine steuerrelevanten persönlichen Daten bekanntzugeben. Unter Verwendung eines amtlichen Vordruckes und unter Vorlage eines amtlichen Identitätsausweises (z. B. Reisepaß, Personalausweis, Führerschein, Geburtsurkunde in Verbindung mit Meldezettel) sind folgende Daten dem Arbeitgeber mitzuteilen (§ 128 EStG):

• Name,

• Sozialversicherungsnummer (fal...

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