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SWK 1, 1. Jänner 1995, Seite B 2

Kollektivvertrag - Auslegung

Kollektivvertrag - Auslegung

Für die Auslegung eines Kollektivvertrages ist in erster Linie der Text des derzeit geltenden Kollektivvertrages heranzuziehen. Eine Bedachtnahme auf frühere, außer Kraft getretene Kollektivverträge kommt nur dann in Betracht, wenn die am Text des geltenden Kollektivvertrages orientierte Auslegung zu keinen eindeutigen Ergebnissen führt. (Zu §§ 2, 11 ArbVG; 9 Ob A 611/93)

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