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Lohnsteuer: Rückzahlung
• Ein Arbeitnehmer kann nicht die Rückzahlung von vermeintlich zu Unrecht entrichteterLohnsteuerverlangen, wenn der Arbeitgeber nach einer Lohnsteuerprüfung aufgrund eines Haftungsbescheides Lohnsteuer für den Arbeitnehmer bezahlt hat - (§ 240 BAO), (Abweisung)
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