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SWK 11, 10. April 1995, Seite 044

GrESt bei Verschmelzung

Bei derVerschmelzungvon zwei Aktiengesellschaften ist die Übertragung der Grundstücke der übertragenden Gesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig; bei Anwendung des Strukturverbesserungsgesetzes ist die Grunderwerbsteuer vom zweifachen Einheitswert zu berechnen - (§ 1 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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