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Verdeckte Einlage
• Die zu einem Unterpreis vorgenommene Übertragung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch den Beteiligten an eine andere Kapitalgesellschaft, bei der der Übertragende ebenfalls beteiligt ist, stellt eineverdeckte Einlagedar - (§ 31 EStG 1972)
Der Beschwerdeführer brachte 1986 unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III StruktVG einen Teilbetrieb in eine GmbH ein. Er übernahm vom Stammkapital (1 Mio. S) eine Stammeinlage von 200.000 S. Im Jahr 1988 übertrug er einen Teil dieser Stammeinlage im Ausmaß von 180.000 S um einen Abtretungspreis von 326.250 S (= 181,25 S pro 100 S der Stammeinlage) an die "H-Beteiligungsgesellschaft m. b. H.". Bei einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, dieser Preis stelle keinen unter Fremden üblichen Verkaufspreis dar und wies darauf hin, daß der nach dem Wiener Verfahren zugrunde gelegte gemeine Wert der Anteile zum für je 100 S Stammeinlage 699 S betrage. In der Differenz zwischen dem Abtretungspreis und dem tatsächlichen Wert der Anteile liege eine verdeckte Einlage des Beschwerdeführers in die H-Beteiligungsgesellschaft m. b. H. und zähle diese verdeckte Einlage daher einerseits zu den Anschaffungskosten für ...