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Gerichtsgebühr: Bemessung
• Bemessungsgrundlage für dieGerichtsgebührfür einen als Vergleich protokollierten Abtretungsvertrag betreffend einen GmbH-Anteil ist der im Vertrag ziffernmäßig festgestellte Abtretungspreis - (§ 14 GGG), (Abweisung)
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