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SWK 11, 10. April 1995, Seite 274

10%-Betriebsausgabengrenze gemäß § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988 (BMF-Erlaß)

(BMF) - Im Rahmen der 10%-Grenze des § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988 ist die Frage entstanden, wie vorzugehen ist, wenn eine Entgeltsverpflichtung durch den Arbeitgeber entfällt (wie z. B. bei Karenzierung von Arbeitnehmern oder bei Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland), der Arbeitgeber aber aufgrund des Pensionskassenvertrages oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung für diese Arbeitnehmer Beiträge an die Pensionskasse weiter entrichtet. Im folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu dieser Frage bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

Gemäß § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988 sind vertraglich festgelegte Beiträge zu Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes abzugsfähig, soweit sie zusammen mit unmittelbaren Zuwendungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988 10% der Lohn- und Gehaltssumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. In den oben angeführten Fällen eines Wegfalles der Entgeltsverpflichtung gibt es zu den aufgrund des Pensionskassenvertrages oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung entrichteten Pensionskassenbeiträgen keine korrespondierende Lohn- und Gehaltssumme. In derartigen Fällen des Fehlens einer korrespondierenden Lohn- und Gehaltssumme bestehen keine B...

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