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SWK 11, 10. April 1995, Seite R 44
Straßenverkehrsbeitrag: Anhänger
• Überzählige Anhänger, die vom Zulassungsbesitzer anderen Frächtern überlassen werden, unterliegen demStraßenverkehrsbeitrag- (§ 2 Z 9 StVBG), (Abweisung)
(2 Erk. ; , 93/16/0107)