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SWK 11, 10. April 1995, Seite 043

GrESt: Grundstückskauf

Eine Vereinbarung über einen Grundstückskauf, die es dem Erwerber ermöglicht, seinen Anspruch auf grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes im Rechtswege durchzusetzen, unterliegt derGrunderwerbsteuer- (§ 2 GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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