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Gutachten: Steuersatz
• FürGutachtenfür öffentlich-rechtliche Körperschaften im Zusammenhang mit geplanten Bauausführungen kann der begünstigte Steuersatz für die Verwertung von Urheberrechten nicht beansprucht werden - (§ 37 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)
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