Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1995, Seite 274

Prämienzahlungen zu fondsgebundenen Lebensversicherungen (BMF-Erlaß)

Steuerliche Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben

(BMF) - Die fondsgebundene Lebensversicherung stellt ein Versicherungsmodell dar, bei dem der Ansparteil der Prämie nach Wahl des Versicherungsnehmers in unterschiedlich risikobehaftete Investmentfonds investiert wird, sodaß die im Erlebensfall zur Auszahlung gelangende Versicherungssumme von der Entscheidung des Versicherungsnehmers für einen mehr oder weniger risikoträchtigen Fondsmix und der Fondsentwicklung abhängt.

S. 275

Gemäß § 18 EStG sind Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall (Kapitalversicherungen) nur abzugsfähig, wenn für den Fall des Ablebens des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung kommt.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen kann das gesetzliche Erfordernis der Gleichteiligkeit des Ab- und Erlebensrisikos bei den Gestaltungsformen der fondsgebundenen Lebensversicherung dann als erfüllt angesehen werden, wenn im betreffenden Vertrag eine Todesfallsumme vereinbart ist, die

• bei regelmäßiger Prämienzahlung stets mindestens das 1,5fache der Summe der vertraglich fix vereinbarten, bereits bezahlten bzw. noch zu zahlenden Prämien ausmacht,

• bei einma...

Daten werden geladen...