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SWK 34, 1. Dezember 1995, Seite 145

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Von einemfreiwilligen Wechselder Gewinnermittlungsart kann nicht die Rede sein, wenn der Steuerpflichtige sich zur Betriebsaufgabe entschließt und damit zwingend der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG verbunden ist - (§ 37 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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