Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 1995, Seite 144

Vorteil aus Dienstverhältnis

Beträge, die ein Dienstnehmer auf Veranlassung des Generaldirektors vom Dienstgeber erhält, unterliegen derLohnsteuer,auch wenn die Zahlung rechtswidrig erfolgte - (§ 25 EStG 1972)

Die Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum in einem aufrechten Dienstverhältnis bei einer Versicherungs-Aktiengesellschaft beschäftigt. Anläßlich einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin mit Wissen und Willen des Generaldirektors der AG, Dr. R., unter dem Titel "Versicherungsvergütungen" mangels entsprechender Schäden ungerechtfertigterweise Beträge erhielt, die in den einzelnen Jahren zwischen 353.091 S und 995.000 S schwankten.

"Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend davon aus, daß die streitgegenständlichen, der Beschwerdeführerin in den Jahren 1980 und 1981 zugeflossenen Beträge als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen seien und daß solche Vorteile nur dann nicht dem Lohnsteuerabzug unterlägen, sondern im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen wären, wenn sie der Dienstnehmerin gegen den Willen des Arbeitgebers zugeflossen wären ... Entscheidend ist aber nicht, ob Dr. R. ,selbst zum Dienstgeber‘ wurde, sondern ob sein Hand...

Daten werden geladen...