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SWK 34, 1. Dezember 1995, Seite 140

Verfahren: Solidarhaftung

Die Finanzbehörde darf sich im Rahmen der Ermessensübung nicht ohne sachlich gebotene Gründe an jenen von mehrerenSolidarschuldnernhalten, der gerade nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen soll - (§ 28 GebG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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