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Verschmelzung: Sanierungsgewinn
• Bei der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann die Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinnes nur beansprucht werden, wenn die für denSanierungsgewinnentscheidenden Tatbestandsmerkmale bei der aufnehmenden Gesellschaft gegeben sind - (Art. I § 1 Abs. 4 StruktVG), (Abweisung)
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