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AfA: Miethaus
• Eine Berufung gegen die Änderung des AfA-Betrages für ein Miethaus ist zurückzuweisen, wenn die Änderung nur eine Erhöhung der steuerfreienMietzinsreservebewirkt - (§ 28 Abs. 5 EStG 1988)
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Mietwohnhauses, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Mit Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 stellte das Finanzamt diese Einkünfte erklärungsgemäß mit 31.861 S fest. In einer gesondert zugestellten Begründung zu diesem Bescheid wies das Finanzamt darauf hin, daß die AfA für das betreffende Grundstück gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 mit 1,5% von der letzten Bemessungsgrundlage angesetzt worden sei und der steuerfreie Betrag gemäß § 28 EStG 1988 dementsprechend in Höhe von 32.149 S (laut Beilage zur Abgabenerklärung war dieser steuerfreie Betrag mit 2.985 S geltend gemacht worden) gebildet worden sei.
S. R 145
Die dagegen eingebrachte Berufung, welche ausschließlich die Anhebung der Restnutzungsdauer rügt, wurde von der belangten Behörde mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, daß sie sich im Ergebnis nicht gegen einen Spruchbestandteil, sondern "gegen die Höhe des zu bildenden steuerfreien Betrages" richte. Selbst bei volli...