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SWK 34, 1. Dezember 1995, Seite 141

GrESt: Bemessung

Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücksanteiles zur Errichtung einerEigentumswohnunggehören auch die Baukosten, wenn nicht von vornherein ein gemeinsamer Beschluß aller Miteigentümer zur Errichtung des Objektes vorliegt - (§ 5 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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