BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 185 Feuerstätten über 400 kW Nennwärmeleistung
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) Die Regelung der Prüfung des Emissionsverhaltens von Feuerstätten in den § 180 bis 184 NÖ BTV 1997 stammt aus der (Länder-)Vereinbarung über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen, LGBl 8208. Sie wurde von Hochschulprofessoren und Experten der Länder und der einschlägig autorisierten Prüfanstalten (jetzt akkreditierten Prüfstellen) für Heizkessel und Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung bis zu 350 kW entwickelt; sie kann auch auf Feuerstätten dieser Arten mit einer Nennwärmeleistung bis zu 400 kW angewendet werden. Das Emissionsverhalten von Feuerstätten in diesem Wärmeleistungsbereich kann erstmals auf Prüfständen geprüft werden und dabei genügt die Erfassung der in § 176 NÖ BTV 1997 angeführten Schadstoffe. Da Emissionsverhalten und Wirkungsgrad einer Feuerstätte eng zusammenhängen, wird die in der vorgenannten Vereinbarung vorgesehene Prüfung des Emissionsverhaltens einer Feuerstätte immer mit der in der RL 92/42/EWG (s § 210 NÖ BTV 1997) für Feuerstätten mit 4-400 kW Nennwärmeleistung vorgesehenen Wirkungsgradprüfung kombiniert.
Bei Feuerstätten mit mehr als 400 kW N...