BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 136 Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzstromanlage
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) Das sind vor allem Stiegen und Gänge.
2) IdR wird die Sicherheitsbeleuchtung von Akkumulatoren gespeist.
3) S 45 Abs 3 NÖ BTV 1997.
4) S 134 Abs 1 Z 2 lit b u Abs 3 Pkt 2 sowie Anm 9 hiezu.
5) IdR Notstromaggregat (220/380 V).