BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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§ 5 Zuständigkeitsstreit
1
§ 5 AVOG 2010 ist inhaltsgleich mit dem durch BGBl I 2010/9 aufgehobenen § 51 BAO.
Bestimmungen über Zuständigkeitsstreite betreffend Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben sind § 4 Abs 6 Burgenländisches AbgabenG, § 5 OÖ AbgabenG und § 3 Abs 6 Steiermärkisches AbgabenG.
2
Bei einem positiven Kompetenzkonflikt (Zuständigkeitsstreit) nehmen zwei oder mehrere Behörden die Zuständigkeit in derselben Sache in Anspruch, wobei zumindest eine der Behörden unzuständig ist (vgl Iro, BAO, 46; Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 83; Walter/Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht9, Tz 101).
Dieselbe Sache liegt vor, wenn dieselbe Rechtsvorschrift auf denselben Sachverhalt als Hauptfrage angewendet wird ().
3
Bei einem negativen Kompetenzkonflikt lehnen zwei oder mehrere Behörden die ausschließliche Zuständigkeit in derselben Sache ab, obwohl eine dieser Behörden zuständig ist (vgl zB K I-14/95, ZfVB 1996/5/2149; , K I-5/97, ZfVB 1998/3/1028; Hengstschläger/Leeb, AVG, § 5 Tz 3).
Als „Ablehnung“ kommt ua die (bescheidmäßige) Zurückweisung eines Antrages wegen Unzuständigkeit in Betracht (weiters die formlose Ablehnung; vgl H...