zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe
1
II.
Wirkungsbereich
2
III.
Auskünfte
5
IV.
Ausnahmen
13
A.
Allgemeines
13
B.
Verschwiegenheitspflichten
14
C.
Wesentliche Beeinträchtigung
15
D.
Mutwilligkeit des Auskunftsbegehrens
17

Vorspann

Hinweis: Die folgende Kommentierung des Auskunftspflichtgesetzes erfolgt aus der Sicht der BAO und berücksichtigt primär Auskunftsverlangen in Abgabenangelegenheiten an Abgabenbehörden des Bundes.

Ob sich bereits aus Art 20 Abs 4 B-VG ein subjektives Recht auf Auskunft ergibt, ist strittig. Entgegen der Ansicht des VfGH (, B 4/91, JBl 1992, 382) bejaht dies zB Perthold-Stoitzner (zB in Die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane2, 59 ff).

I. Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe

1

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung trifft ua Organe des Bundes. Während Art 20 Abs 4 B-VG an den funktionellen Organbegriff anknüpft (Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 90), betrifft § 1 Abs 1 AuskPflG nach Perthold-Stoitzner (Auskunftspflicht2, 118) Bundesorgane im organisatorischen Sinn (nicht jedoch Bundesorgane im bloß funktionellen Sinn).

Die Auskunftspflicht besteht für Verwaltungsorgane unabhängig davon, ob sie Aufgaben der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung besorgen...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.