Ehegattenmitarbeit - bürgerlich-rechtliche Abgrenzungsfragen
Die bürgerlich-rechtliche Rechtslage ist - wenngleich unter Vorbehalt gewisser Besonderheiten - für OGH und VwGH die maßgebliche Richtschnur
Aufsatz von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, ASoK 3/1998, 92