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OGH: Vertrauensunwürdigkeit
• Das Nachmachen des Handzeichens eines Vorgesetzten auf einem Rechnungsbeleg begründet Vertrauensunwürdigkeit i. S. d. § 27 Z 1, 3. Tatbestand, AngG. - (§ 27 Z 1 AngG)
„Die Ungeduld mehrerer vor der Kasse wartender Kunden rechtfertigt nicht die ‚Beschleunigung' durch Ausstellen eines weiteren Beleges mit einem verfälschten Handzeichen, auch wenn ein anderer Vorgesetzter die Genehmigung zu diesem Vorgang erteilte und gerade nicht erreichbar war.
[...] Wenn es nur um die ‚Beschleunigung' eines Abrechnungsvorganges gegangen wäre, hätte sich der Kläger der Kassiererin gegenüber auf die Genehmigung des gerade nicht erreichbaren Vorgesetzten berufen können; keinesfalls entschuldigte dies die Verfälschung des Handzeichens eines anderen Vorgesetzten, der mit dieser Angelegenheit gar nicht befaßt war."
( 8 Ob A 269/97 k)