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ASoK 3, März 1998, Seite 103

Nochmals: Neuordnung des Versicherungsverhältnisses der Freien Berufe

Werner Sedlacek

Zu meinen Ausführungen in der ASoK 1998, 2 ff. sind in der Zwischenzeit folgende Änderungen eingetreten bzw. zu erwarten:

• Die Subsidiarität der nach § 3 Abs. 3 GSVG pflichtversicherten Journalisten gegenüber der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG soll laut Auskunft aus dem BMAGS im Rahmen der nächsten Novelle rückwirkend ab wieder so hergestellt werden, wie sie vor dem bestanden hatte. Die Ausführungen zu Pkt. 2.4, Ausnahme 1, sind daher - wenn es zu dieser „Reparatur" kommt - als überholt anzusehen.

• Zur Frage der beitragsfreien „Mitversicherung" in der Krankenversicherung von freiberuflich tätigen Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Zivilingenieuren seit ist dem Aktenvermerk über eine Besprechung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger am wörtlich zu entnehmen:

„Gemäß § 123 Abs. 9 lit. a und b ASVG (und den Parallelbestimmungen in den Sonderversicherungsgesetzen) gelten die im § 2 Abs. 1 FSVG, BGBl. Nr. 624/1978 genannten Personen (und die entsprechenden Pensionsbezieher) nicht als leistungsanspruchsberechtigte Angehörige in der Krankenversicherung.

Durch die im ASRÄG 1997 vorgenommenen Änderungen im Bereich des FSVG könnte der Eindruck entstehen, daß dieser Ausschluß der Angehörigeneigenschaft nun nicht me...

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