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Änderungen im Arbeitslosen-Versicherungsgesetz
(J. U.) - Das Arbeitslosenversicherungsgesetz ermöglicht seit die tageweise Beschäftigung Arbeitsloser auch dann, wenn daraus ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt wird. Dies führt nicht mehr zum vollen Verlust, sondern nur zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes. Dies erleichtert es Betrieben, Arbeitslose tageweise zu beschäftigen. Diese Regelung gilt auch für Notstandshilfe- und Karenzgeldbezieher. (Vgl. dazu ausführlich Klein, ASoK 1998, 34 f.)