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OGH: Versetzung des DN
• 1. Die Möglichkeit der Versetzung durch den Dienstgeber besteht nur innerhalb der Grenzen des Arbeitsvertrages.
• 2. Bei unkündbaren Arbeitsverhältnissen darf aber das Weisungsrecht des Dienstgebers bezüglich der Verwendung nicht zu eng begrenzt werden, weil der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Definitivstellung redlicherweise nicht damit rechnen durfte, daß er bei Änderung der Umstände ein arbeitsloses Einkommen beziehen werde. Die Dispositionsmöglichkeit des Arbeitgebers im Hinblick auf den Einsatz des Arbeitnehmers bei unkündbaren Arbeitsverhältnissen geht daher weiter als bei Fehlen eines entsprechenden Kündigungsschutzes. - (§§ 28 Abs. 3, 120 Vlbg. LVBG)
( 9 Ob A 227/97 s)