Aktuelle EuGH-JudikaturAntrag ist vor Ablauf von 3 Jahren nach Mitteilung der betreffenden Abgaben an den Zollschuldner zu stellen
Antrag ist vor Ablauf von 3 Jahren nach Mitteilung der betreffenden Abgaben an den Zollschuldner zu stellen
Aufsatz von Edgar Langeder und Tibor Varga, SWK 29/2001, S 730