zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite T 170

Nochmals: Entrichtung von Steuern und Sozial-versicherungsbeiträgen

Ing. Mag. Rudolf Korbuly, Leiter der Finanzbuchhaltung eines Maschinenbaubetriebes in Niederösterreich und selbständiger Unternehmensberater, schreibt uns:

Wenn es vom Thema her nicht so traurig wäre, wäre es ja zum Lachen. Die Fälligkeit ist seit jeher ein eigenes Kapitel in der Geschichte der diversen Abgaben.

War früher ‚der 10.' der Haupttermin für Steuern, Abgaben und Beiträge, so wurde irgendwann die Fälligkeit für Steuern auf den 15. verlegt. Sinnigerweise blieb damals die Fälligkeit für die Krankenkasse auf dem 10. Dies immer unter Berücksichtigung der oftmals versprochenen Verwaltungsreform. Später wurde der Krankenkassentermin, unter dem Titel ‚Angleichung der Zahlungstermine', auf den 15. verlegt, jedoch ohne Mitnahme der Respirofristen. Die weitere Entwicklung ist aus Ihrem Artikel zu entnehmen.

Wie sinnvoll das Ganze ist, sehen Sie schon an Ihrem Artikel: Da sitzen zwei hoch qualifizierte Personen und schreiben einen Artikel, der genau genommen unvollständig ist, weil ein dritter Experte fehlt. Es fehlt die entsprechende Beschreibung der Fälligkeiten der Gemeindeabgaben (Kommunalsteuer bzw. U-Bahn-Abgabe für Wien).

Mit dem Hirn, mit dem dieser angeführte Artikel verfasst ...

Daten werden geladen...