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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite 713

Einbringung des betrieblich genutzten Gebäudeteiles einer gemischt genutzten Liegenschaft im Rahmen einer Betriebseinbringung gemäß Art. III UmgrStG

Das BMF geht mit der in der SWK-Heft 11/2001, Seite S 367 (UmS 41/11/01 auf Seite 467) dargelegten Beurteilung der Möglichkeit der Teileinbringung einer auch betrieblich genutzten Liegenschaft konform. Soll daher eine gemischt genutzte Liegenschaft nur hinsichtlich des betrieblich genutzten Teiles des Gebäudes in eine übernehmende Kapitalgesellschaft eingebracht werden, besteht die Möglichkeit der Parifizierung und Begründung von Wohnungseigentum. Soll im Falle der zivilrechtlichen Möglichkeit der Parifizierung in der Folge - wirtschaftlich betrachtet - der betriebliche Teil des Grund und Bodens nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden, sondern nur der Gebäudeteil, kommt hinsichtlich des zum Betriebsvermögen gehörenden in Wohnungseigentum umgewandelten Gebäudeteiles nur der mit der Einbringung verbundene Abschluss eines Baurechtsvertrages des zivilrechtlichen Eigentümers der Wohnung mit der übernehmenden Kapitalgesellschaft in Betracht. Bei zivilrechtlicher Zulässigkeit und Möglichkeit dieses Vorhabens geht in diesem Fall (nur) die zum Betriebsvermögen gehörende Wohnung (zum Buchwert laut Einbringungsbilanz) auf die Kapitalgesellschaft über. Die Dauer des Baurechts sollt...

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