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Bagatellgrenze von 50 Euro (688 S)
(BMF) - Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Die Bagatellgrenze von 50 Euro bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall Zinsenpflicht auslöst. Den Beispielen liegt ein Basiszinssatz von 4,25% zu Grunde - Verzinsung 6,25%.
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ESt-Bescheid 2000 ergeht am | Nachforderung (fiktiv) | berechnete Zinsen | ||||
in S | in € | in S | in € | |||
Beispiel 1 | 85.000 | 6.177,19 | 654,97 | 47,60 | keine Zinsen- festsetzung | |
Beispiel 2 | 50.000 | 3.633,64 | 667,81 | 48,53 | keine Zinsen- festsetzung | |
Beispiel 3 | 31.649 | 2.300,00 | 666,58 | 48,44 | keine Zinsen- festsetzung | |
Beispiel 4 | 26.145 | 1.900,00 | 676,01 | 49,13 | keine Zinsen- festsetzung | |
Beispiel 5 | 22.016 | 1.600,00 | 674,81 | 49,04 | keine Zinsen- festsetzung |
Formel zur Ermittlung des zinsenfreien Zeitraumes (Bagatellgrenze von 50 Euro)
Auf Grundlage des Basiszinssatzes von 4,25% (Zinssatz für Anspruchszinsen daher 6,25%) wird bei Eingabe folgender Formel die Anzahl der zinsenfreien Tage ab bis 1 Tag vor Bescheidzustellung ermittelt:
49,99 mal 365 dividiert durch 0,0625 dividiert durch erwartete Nachforderung in Euro
Sollte bis zum Ablauf des nach obiger Formel ermittelten zinsenfreien Zeitraumes noch keine Bescheidzustellung erfolgt sein, so müsste zur Vermeidung von Anspruc...