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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite 101

Fünfzehntelabschreibung: Bemessung

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Fünfzehntelabschreibung nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 sind die von den Herstellungkosten in Abzug zu bringenden öffentlichen Mittel i. S. d. § 28 Abs. 6 EStG 1988 nicht abzuzinsen. - (§ 28 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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