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Alleinverdienerabsetzbetrag
• Bei Anwendung des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 (Alleinverdienerabsetzbetrag) ist das Werbungskostenpauschale (oder der Betrag höherer tatsächlicher Werbungskosten) auch dann in Abzug zu bringen, wenn die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Ehepartners ausschließlich aus sonstigen Bezügen bestehen. - (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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