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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite 103

Zoll: Nachzahlung

Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH hat ein Abgabenschuldner, der sichergehen möchte, keine Zölle nachzahlen zu müssen, die einschlägigen Vorschriften und Bekanntmachungen zu studieren; die betreffenden Gemeinschaftsvorschriften sind von ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt an das einschlägige positive Recht, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann. - (Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK), (Abweisung)

(, 0604, 0605, 0653 bis 0655)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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