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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite 715

Abgaben ­ Rechtsmittel ­ Reformgesetz 2001Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum Ministerialentwurf aus der ?Provinz³

Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum Ministerialentwurf aus der „Provinz"

Romuald Kopf

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Ministerialentwurf für ein Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz vorgelegt.Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern oder Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide künftig einem „Finanzgericht"als unabhängiger Verwaltungsbehörde obliegt. Einige mit dem Gesetzesvorhaben angesprochene Grundsatzfragen wurden bereits von Langbehandelt. In diesem Beitrag wird der gemeinschaftlich erarbeitete Standpunkt aller Rechtsmittelbearbeiter der FLD für Vorarlberg auszugsweise wiedergegeben.Die Praktiker erblicken wie Lang in dem nunmehr vorliegenden Reformprojekt einen beachtlichen rechtsstaatlichen Fortschritt und wünschen ihm -nach öffentlicher Diskussion -eine breite parlamentarische Zustimmung.

Behördenstruktur

Nach dem Gesetzesentwurf soll für das gesamte Bundesgebiet eine einzige Verwaltungsbehörde mit der Bezeichnung „Finanzgericht" errichtet werden. Die (sieben) vorgesehenen Standorte sind originär mit keinerlei Rechten ausgestattet. Ihnen sind ex lege keine Zuständigkeiten zugewiesen. Der Vollversammlung obliegt die Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung. Dabei ist sie gesetzlich völli...

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