Formalentscheidungen im Abgabenverfahren
1. Aufl. 2009
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S. 167Zusammenfassung und Conclusio
7. Zusammenfassung
7.1. Vorschläge de lege ferenda
Die Einführung des UFS bewirkte auch im Bereich der formalen Berufungserledigungen einige wesentliche Änderungen (siehe Pkt 2). Die Novellierung der §§ 85 Abs 2, 256 Abs 3, 273, 274, 275 und 281 BAO präsentiert sich systematisch und durchdacht. Insbesondere mit Augenmerk auf einer zügigen und raschen Verfahrensabwicklung lässt sich allerdings noch Optimierungspotenzial orten. Die vorgeschlagenen Änderungen beeinträchtigen den bestehenden hohen Rechtsschutzstandard nicht.
7.1.1. Erstreckung derZurückweisungsbefugnis nach § 273 BAO
Trotz Ausdehnung der Zurückweisungsbefugnis auf die „Abgabenbehörde“ kann eine Berufung gegen Bescheide des UFS nur von diesem rechtswirksam zurückgewiesen werden. § 273 BAO bezieht sich nur auf Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz. Unzulässiger Weise eingebrachte Berufungen gegen Bescheide der zweiten Instanz sind daher nicht nach § 273 Abs 1 lit a BAO zurückzuweisen. Die erstinstanzliche Behörde ist nicht zuständig, Berufungen gegen Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz zurückzuweisen. Entgegen den Grundsätzen einer einfachen, raschen und einheitlichen Verfahrensabwicklung müssen derartige Berufungen daher nach wie vor von der zweitinstanzlichen Abgabe...