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GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5041-8

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 27f Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Voraussetzungen
A.
Personenkreis
3
B.
Maximale Beitragsgrundlage
4- 6
III.
Höhe der Gutschrift
7, 8
IV.
Auszahlungszeitpunkt
9, 10

I. Allgemeines

1

Die jährliche Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen nach § 27f wurde im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil III (ÖkoStRefG, BGBl I 2022/12; BGBl I 2022/81) eingeführt und trat mit in Kraft (siehe auch Shubshizky, Entlastung von Geringverdienern hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge, ASoK 2022, 73). Anders als die generelle Reduktion des Krankenversicherungsbeitrags gemäß § 27 Abs 1a nach dem StRefG (BGBl I 2019/103), wodurch mit der Anteil der Pflichtversicherten auf 6,8 % reduziert und eine Partnerleistung des Bundes iHv 0,85 % eingeführt wurde, zielt das ÖkoStRefG auf eine dauerhafte Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen ab. Unselbständig Erwerbstätige und Pensionisten profitieren im steuerlichen Weg durch eine Erhöhung von Absetzbeträgen und des SV-Bonus, welcher in der Steuererklärung bzw in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen ist (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl ). Im Bereich der Selbständigen wird die Entlastung hingegen direkt über die Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Die Abwicklung erfolgt über die SVS, welche die Aufwendungen für die Gutschriften vom Bund ersetzt erhält.

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