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SWI 4, April 2001, Seite 149

Zinsen aus der Veräußerung eines österreichischen Betriebes durch eine schweizerische Genossenschaft

Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass S. 150in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich hiebei um nachträgliche betriebliche Einkünfte gemäß § 32 Z 2 EStG (siehe auch EStR 2000, Rz. 5678).

Gemäß Artikel 6 des DBA-Schweiz wird das Besteuerungsrecht an Einkünften jeglicher Art, deren Quelle in einem österreichischen land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelegen ist, Österreich zugewiesen.

Allerdings ist am mit der eidgenössischen Steuerverwaltung Übereinstimmung erzielt worden, das Abkommen aus seinem Zusammenhang heraus in einer vom österreichischen innerstaatlichen Recht abweichenden Weise auszulegen und Zinsen aus einer Kaufpreisforderung, die aus der Veräußerung eines Betriebes herrühren, Artikel 11 des Abkommens (Zinsen) zu unterstellen (AÖFV. Nr. 34/2000). Diese Betrachtung wird nicht nur bei Veräußerung von Unternehmen im Sinn des Art. 7 DBA, sondern auch bei der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gelten müssen...

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