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Nachkauf von Versicherungszeiten in der britischen Sozialversicherung
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 i. V. m. § 18 Abs. 2 EStG sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig, und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter „gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu verstehenS. 148 ist. Angesichts des Umstandes, dass aber Österreich gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens das volle Besteuerungsrecht an den britischen Sozialversicherungspensionen zukommt, sind nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten der britischen gesetzlichen Sozialversicherung ebenfalls zur Gänze als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 i. V. m. § 18 Abs. 2 EStG im vollen Umfang abzugsfähig. (EAS 1786 v. )