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SWI 4, April 2001, Seite 188

EuGH: Vorsteuererstattung bei Abfallbeseitigungsleistungen durch ausländische Unternehmer

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-429/97 hatte sich der EuGH mit der umsatzsteuerlichen Leistungsortbestimmung einer komplexen, aus mehreren Komponenten bestehenden Dienstleistung auf dem Gebiet der Abfallbehandlung zu befassen. Diese Frage stellte sich in einem seitens der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich betreffend Art. 2 der 8. MWSt-RL. Die 8. MWSt-RL regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen. In Frankreich wurden die Bestimmungen der 8. MWSt-RL nicht auf in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen angewendet, denen das Einsammeln, das Sortieren, die Beförderung und die Beseitigung von Abfällen übertragen ist, wenn das jeweilige Unternehmen für die Abfallbeseitigung teilweise französische Subunternehmen einsetzt. Nach Auffassung der französischen Verwaltung waren die Leistungen des jeweiligen Abfallbeseitigers in Frankreich nämlich steuerbar, sofern die tatsächliche Abfallbeseitigung in Frankreich vorgenommen wird. Da die Regelungen der 8. MWSt-RL bei Leistungserbringung im jeweiligen Mitgliedstaat, von dem eine Vorsteuererstattung begehrt wird, nicht anwendbar sind, verweigerte Frankreich die V...

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