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ASoK 4, April 2000, Seite 144

Beitragssatzdifferenzierung bei neuen Selbständigen (§ 27 GSVG)

Dr. Wolfgang Höfle

Beitragssatzdifferenzierung bei neuen Selbständigen (§ 27 GSVG)

Gesetzesprüfung durch VfGH (, B 2251/98, B 2413/98, B 2421/98); ARD 5095/2/2000.

Die Aufhebung würde so erfolgen, dass für alle GSVG-Versicherten der Pensionsversicherungs-Beitragssatz für Gewerbetreibende gilt (14,5%).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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